Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Nach der “antikommunistischen” Demonstration die für den 18. April in Braunau geplant war, wurde nun auch die nächste Demonstration zu der die NVP aufrief, ein geplanter “Arbeitermarsch” am 1. Mai in Linz, untersagt, berichtet “Der Standard“.
Die NVP wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestuft. Dem kann ich mich anschließen. Ebenso der Verurteilung dieser Haltung. Aber die NVP verstößt (anscheinend) gegen keine Gesetze, sie wird nicht verboten. Sie ist widerlich, aber legal.
Die Demonstration wurde, heißt es im Bericht, “zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit” untersagt. Das ist ein Grund mehr Polizei aufzubieten und für eine funktionierende Trennung von links- und rechtsextremen Aufmärschen zu sorgen (man kann ja wohl auch die Aufmarschgebiete aushandeln). Das ist kein Grund, Rechtsextremen die nichts Illegales machen, ihrer Menschenrechte zu berauben.
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Ich glaub’ ein NVP-Verbot ist nur eine Frage der Zeit. So ein Verfahren läuft afair über den Staatsschutz und wird dementsprechend dauern. Die Feststellung, dass die NVP “rechtsextrem” ist (BH Braunau) kommt ja nicht von irgendwo bei einer Partei mit wortwörtlichen Auszügen aus SS-Lehrbüchern im eigenen Programm.